Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils € 350 und weitere € 650 bei der Erlangung des Diploms.
Gültig ab 1. Jänner 2017: neue Leistungen!
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils € 350 und weitere € 650 bei der Erlangung des Diploms.
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Beitrag von jeweils € 5 pro Stunde bis zu einem Maximum von 40 Stunden für:
Achtung!
Direkte Verrechnung des Beitrags mit der Kursgebühr, deshalb kein Ansuchen notwendig!
Mit 1. Januar 2017 haben die Sozialpartner vereinbart, dass der Beitrag an regelmäßig einzahlenden Mitgliedsbetriebe für jede obligatorische Arztvisite Euro 25,00 brutto beträgt und von der BKSH-EBSA aufgebracht wird. Das Online-Ansuchen finden Sie unter diesem Link.
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Ab dem 181ten Krankheitstag im Kalenderjahr für maximal 60 Tage:
dem Arbeiter € 15 für jeden Arbeitstag
dem Lehrling € 10 für jeden Arbeitstag
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Einmaliger Gesamtbetrag in Höhe von € 1.000 für:
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
€ 1.000 nach 30 Jahren Betriebsangehörigkeit
€ 1.500 nach 40 Jahren Betriebsangehörigkeit
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Einmaliger Beitrag 150 € bei Erlangung des Führerscheins B oder C für den/der Mitarbeiter/in, den/der Inhaber/in und den/der Gesellschafter/in.
Leistung gültig ab dem 1.1.2017:
Beitrag für die Einschreibegebühren der Kinder bis zu 14 Jahren für:
Beitrag bis zu 40% der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 €, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Ansuchen müssen innerhalb 6 Monaten gestellt werden. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über den Arbeitgeber. Die anfallenden Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben.